Display Moreda ich demnächst genau das problem haben werde, hab ich mal bei der zulassungsstelle nachgefragt.
alles von mir ist ja krankheitsbedingt mindestens 2 jahre abgemeldet und somit ohne tüv.
ich soll die fahrzeuge tüven lassen und dann kann die anmeldung wie immer erfolgen.
selbst kurzkennzeichen für die reine fahrt zum tüv wäre möglich.
kauf und verkauf von privat ist auch weiter ohne auflagen möglich bei fehlendem tüv
aber nicht mehr der private handel auf onlineplattformen.
es geht nur noch pappschild dran zum verkauf, so wie früher.
sinnvoll fand die dame von der zulassungsstelle das alles auch nicht.
NUN ja aber selbst das ist noch gar nicht rechtskräftig somit konnte sich die Dame ihre schlauen Aussagen eigentlich noch sparen.Der rest war somit vorerst eh noch klar und alles beim Alten.