Also mal aus dem wirklichen Leben gesprochen ... warum muss man einen Airbag austragen? Wenn es Sonderausstattung war interessiert das genauso viel, wie zum Bleistift eine Zentralverriegelung. Wenn es das Fahrzeug allerdings in Europa nur mit Airbag gab, muss der drin bleiben. Sonst ist man im Falle eines Unfalls in Erklärungsnotstand. Der Airbag ist in diesem Fall in den Papieren der e Nummer ( Feld K im Fahrzeugschein) hinterlegt.
Wenn es das Fahrzeug auch ohne Airbag in Europa gab, dann kann man ALLES ausbauen und quasi zurück rüsten. Das interessiert dann keinen Menschen. Auch nicht den TÜV.
Mit ALLES ausbauen meine ich, dass alle Airbags und Gurtstraffer raus müssen. Auch die Lenksäule etc. muss auf die Version ohne Airbag umgebaut werden. Und dann kann einem keiner etwas.
Natürlich könnte man mit dem richtigen Widerstand dan Fahrerairbag simulieren, wenn er ausgebaut ist. Der Rest funktioniert dann auch noch. Nur ob der Gurt mit dem entsprechenden Gurtstraffer seinen Zweck richtig erfüllen kann weiß ich nicht. Und das ist dann illegal und auch nicht einzutragen. Alternativ gab es Im Zubehör auch Sportlenkräder mit Airbag. Aber die waren auch hässlich und teuer, waren aber für bestimmte Fahrzeuge zugelassen.
Also, entweder alles oder nichts. Den TÜV braucht man dafür nicht.