TÜV Probleme mit den Scheinwerferblenden

  • Hallo zusammen,


    ich war am Freitag mit meinem Cinque beim TÜV, oder eher... ich habe es versucht. Weit sind wir tatsächlich nicht gekommen. Der Wagen hat vom Erstbesitzer einige Umbauten bekommen, unter anderem Novitec Tieferlegungsfedern sowie Mattig Schweinwerferblenden.


    Wir durften feststellen dass die Tieferlegungsfedern garnicht eingetragen sind. Ich dachte erst an einen Übertragungsfehler, denn die Federn sind ziemlich sicher seit über 10 Jahren da drin verbaut. Aber... Pustekuchen, weder im Fahrzeugschein vom Vorbesitzer noch im allerersten Fahrzeugbrief (Dem alten) sind irgendwelche Eintragungen vermerkt.


    An sich ja erstmal kein Problem, kann ich ja eintragen lassen. Größeres Problem stellen allerdings die Scheinwerferblenden dar. Diese kommen mit einer TÜV Bestätigung. Laut meinem TÜV Prüfer nur noch wertloses Papier, diese TÜV Bestätigungen seien schon seit X Jahren nicht mehr gültig, hätte eingetragen werden müssen, so gibt es keinen TÜV. Auch hier wieder: In den alten Papieren keinerlei Eintragungen...


    Wie sind da eure Erfahrungen? Gibt ja einiges an alten Tuningteilen was noch mit diesen Bestätigungen unterwegs ist, konnte im Netz leider nichts dazu finden.

  • Auf den Papieren für meine schwarzen/grauen LEARD Rückleuchten steht auch nur groß BESTÄTIGUNG über die Zulassung.....

    Die Papiere gelten auch für die gelben....


    Auf den Rückleuchten ist aber ein E-Prüfzeichen, somit gabs da noch keine Probleme.


    Ich habe in der Werkstatt noch einen neuen Satz neue Blenden mit Papieren, bin da allerdings frühstens Ende kommender Woche.


    Ich glaube du hast einen Prüfer erwischt der keine große Lust hat, denn sonst hätte er sie ja auch direkt eintragen können.


    edit: was ich schon immer blöd fand an den Blenden, das die Nummer sowie der Mattig Aufkleber auf der Seite ist, die auf den Scheinwerfer geklebt wird

  • Die Scheinwerferleisten haben und hatten nie eine ABE .Das ist ein Gutachten mit dem man das eintragen kann und muss .Ansonnsten gibt es halt keinen Tüv ,da nicht eingetragen .Ein Gutachten zur Eintragung ist halt keine ABE oder ABG wie bei zb bei den Blinkern oder Rückleuchten .Die unter bestimmten Voraussetzungen mit der ABE ohne Eintragung gefahren werden dürfen.Bei den Mattigblenden ist defenetiv ne eintragung nötig. Das Gutachten habe ich da. MFG

    Lebe und Arbeite:winking_face_with_tongue:

  • Die Zeiten vom TüV Prüfer der hier und dort die Augen schließt, sind vorbei.
    Es gibt Entscheidungsspielräume, aber:
    Sie werden sehr oft überprüft und legen sich kein Ei ins Nest.

  • Das Gutachten habe ich ja auch da, zwei verschiedene sogar... angeblich laut TÜVer wertlos, siehe oben, könne höchstens per Einzelabnahme eingetragen werden.


    Offensichtlich kannte der Erstbesitzer einen sehr kulanten TÜV Prüfer, denn eingetragen wurde bei diesem Fahrzeug wohl noch nie irgendetwas. Vielleicht ist es auch beim Ummelden auf den zweiten Besitzer untergegangen, aber da ich noch den allerersten Fahrzeugbrief habe, und das Eintragungsfeld komplett leer ist... glaube ich da nicht so dran.

  • das ein offizielles Gutachten Wertlos ist ,ist ja mal völliger Humbug .Mit dem Tüvgutachten zur dekra oder Küs fahren und normal eintragen lassen Fertig ist die sache kostet halt die eintragungsgebühr. Tüv fahr ich auch seit jahren nicht mehr zum Eintragen,

    Lebe und Arbeite:winking_face_with_tongue: